Haus 207 m², Fažana - 200 m vom Strand entfernt
Zum Verkauf steht ein Haus mit einer Fläche von 207 m² in Fažana, nur 200 m vom Strand und unweit des Ortszentrums entfernt. Die Immobilie umfasst drei separate Wohneinheiten, eine Garage, eine Konoba im Untergeschoss sowie einen Garten und einen gepflegten Hof mit einer Fläche von 200 m².
Fažana ist bekannt für seine Strände, Tradition, Restaurants, Ausstellungen und Verkostungen, besonders aber für den Brijuni-Archipel, zu dem die Abfahrt von der Fažanska riva erfolgt.
Das Haus besteht aus dem Erdgeschoss, dem Obergeschoss und einem kleineren Untergeschoss, das als Konoba dient. Zwei Wohneinheiten befinden sich im Erdgeschoss, eine weitere im ersten Stock.
- Wohnung A: Erdgeschoss, 62,94 m²; Eingangsflur, Badezimmer, geräumiges Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Küche und Essbereich, zwei Terrassen.
- Wohnung B: Erdgeschoss, 26,72 m²; Vorraum, Badezimmer, Küche mit Essbereich, separates Schlafzimmer.
- Wohnung C: erster Stock, 63,66 m²; Eingangsflur, Badezimmer, geräumiges Schlafzimmer, Wohnzimmer mit Küche und Essbereich, Abstellraum, geschlossene Loggia mit Meerblick und Blick auf die Küste der Brijuni-Inseln.
- Zusätzliche Räume: Garage 16 m², Konoba im Untergeschoss 15 m².
Der Außenbereich ist dank des milden mediterranen Klimas groß genug, um ihn das ganze Jahr über zu genießen.
- Heizung und Kühlung: Klimaanlagen und zentrale Etagenheizung mit Holz.
- Bauweise: Der Eigentümer hat das Haus für den Eigenbedarf aus hochwertigen Materialien gebaut.
- Nutzung: Eine Gelegenheit zur Lösung der eigenen Wohnfrage oder für ein lukratives Vermietungsgeschäft aufgrund der unverwechselbaren und einzigartigen Lage.
- Eigentum: ordentlich.
- Dokumentation: Nutzungsgenehmigung.
- Kaufmöglichkeit: auf Kredit.
Auf den im Inserat angegebenen Betrag beziehungsweise auf den erzielten Kaufpreis zahlt der Käufer eine Maklerprovision gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur. In der Provisionssumme sind die Kosten für die Erstellung des Anzahlungvertrags, des Vorvertrags und des Vertrags, die Rechtsberatung, die Eintragung ins Grundbuch, die Übertragung der Zähler sowie die Anwaltsleistungen enthalten, und die Erstellung der genannten Rechtsdokumente wird ausschließlich von der Agentur aus der Provisionssumme bezahlt.
Eine Besichtigung der Immobilie ist ausschließlich mit einem unterzeichneten Maklervertrag möglich, der die Grundlage für das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit dem Kauf und der Provisionsabrechnung gemäß dem Gesetz über die Vermittlung beim Immobilienverkehr bildet.