Grundstück 605 m², Vinišće - erste Reihe zum Meer und Baugenehmigung
Zum Verkauf steht ein Grundstück mit einer Fläche von 600 m² in der Gemeinde Marina, Vinišće, in erster Reihe am Meer, mit erteilter Baugenehmigung. Das Baugrundstück befindet sich in einem bebauten Baugebiet mit gemischter Nutzung (überwiegend Wohnnutzung), vorgesehen ist der Bau eines Einfamilienhauses mit P+2 sowie zwei Nebengebäuden.
- Grundstücksfläche: 600 m²
- Fläche des Baugrundstücks: 605 m²
- Lage: Gemeinde Marina, Vinišće
- Position: erste Reihe am Meer
- Genehmigung: erteilte Baugenehmigung
- Nutzung des Gebiets: gemischte Nutzung (überwiegend Wohnnutzung)
- Nutzung der künftigen Immobilie: Einfamilienhaus
- Geschossigkeit: P+2
Auf dem Grundstück sind neben der Hauptimmobilie zwei Nebengebäude vorgesehen: eine Garage und ein offener Außenpool mit unterirdischen zugehörigen Technikräumen - Maschinenraum, Kompensations- und Neutralisationsbecken. Die Nebengebäude sind konstruktiv sowohl untereinander als auch von der Hauptimmobilie getrennt, und jedes Gebäude ist freistehend.
- Erdgeschoss: Eingangsbereich mit zugehöriger Garderobe und WC, vertikale Erschließung, Wohnzimmer, Küche und Essbereich
- 1. Obergeschoss: Hauswirtschaftsraum, zwei Schlafzimmer mit zugehörigen Sanitärbereichen und Einbauschränken; beide mit Zugang zum Südwestbalkon
- 2. Obergeschoss: Terrasse im Nordosten, zwei Schlafzimmer mit zugehörigen Sanitärbereichen und Einbauschränken; beide mit Zugang zum Südwestbalkon
Von allen Aufenthaltsräumen ist über verglaste Fronten ein direkter Bezug zum Außenbereich gegeben. Im Außenbereich des Erdgeschosses ist ein offener Außenpool mit polygonalem Grundriss und maximalen Abmessungen von 840 x 370 cm geplant. Die Verbindung zu den oberen Geschossen erfolgt über eine Innentreppe und einen Aufzug. Das Dach des Gebäudes wird ausschließlich für die Wartung technischer Anlagen und/oder die Reparatur der Dachschichten, der Blitzschutzanlage und Ähnlichem genutzt.
Das Baugrundstück hat eine regelmäßige, rechteckige Form, wird auf der Südwestseite von einer Straße und auf der Südost- sowie Nordwestseite von zwei bebauten Baugrundstücken begrenzt. Das Gelände fällt von Nordosten nach Südwesten mit einer Neigung von 35 % ab, und der Höhenunterschied zwischen der nordöstlichen und südwestlichen Grundstücksgrenze beträgt mehr als 13 Meter. Die Zufahrt für Fahrzeuge und der Hauptfußgängerzugang zum Grundstück sind von Südwesten vorgesehen, während der Höhenunterschied im Gelände durch eine Außentreppe entlang des Gebäudes überwunden wird.
- Ausrichtung der Immobilie: in Richtung Nordost - Südwest
- Anzahl der Geschosse: 3 Geschosse (P+2)
- Maximale Höhe bis zur Traufe: 9,5 m
- Maximale Höhe der Hauptimmobilie: 9,5 m
- Lichte Höhe des Erdgeschosses: 2,69 m im höchsten und 2,34 m im niedrigsten Bereich
- Lichte Höhe des 1. und 2. Obergeschosses: 2,60 m
- Lichte Höhe der Garage: 2,40 m
- Oberster Abschluss: flaches, nicht begehbares Dach
Die Nebengebäude und begrünten Terrassen folgen dem natürlichen Gelände kaskadenförmig.
- Hauptimmobilie: 4,86 m von der nördlichen Grenze, 3,73 m von der westlichen Grenze, 3,01 m von der östlichen Grenze
- Nebengebäude - Garage: 5,30 m von der südwestlichen Grenze, 1,44 m von der nordwestlichen Grenze
- Nebengebäude - Pool mit zugehörigen Nebenräumen: 4,19 m von der westlichen Grenze, 3,08 m von der östlichen Grenze
Die Höhe des Straßenzauns darf maximal 1,5 m betragen, wobei der untere Teil mit einer Höhe von 1,0 m aus massivem Material bestehen kann und der obere Teil transparent oder als grüne Hecke ausgeführt werden kann. Ausnahmsweise kann der Straßenzaun auch höher sein, wenn dies zum Schutz der Immobilie, aufgrund ihrer Nutzung oder im Einklang mit den benachbarten Grundstücken beziehungsweise der traditionellen Bauweise erforderlich ist. Die Höhe des Zauns zwischen benachbarten Grundstücken darf, gemessen ab der Höhe des endgültig gestalteten Geländes, maximal 2,0 m betragen.
Die maximale Höhe einer Stützmauer darf 3,0 m betragen, auf Gelände mit mehr als 20 % Neigung bis zu 4,0 m. Wenn das natürliche Gelände in Kaskaden geformt wird, darf die Höhe der einzelnen Kaskade 3,5 m nicht überschreiten, und ihr Mindestabstand muss 2,0 m betragen.
Die Umgebung der Immobilie ist so gestaltet, dass rund um das Gebäude die größtmögliche Grünfläche vorgesehen ist, begrünt mit autochthonen heimischen Pflanzen und Bäumen. Beim Bau der Immobilie und der Außenanlagen, einschließlich Stützmauern und Terrassen, ist die Verwendung natürlicher Materialien vorgesehen. Laut Projekt sind auf dem Grundstück 191,2 m² Grünfläche vorgesehen, das entspricht 32 % der Fläche des Baugrundstücks. Die Parkfläche vor der Garage ist für eine Pflasterung mit hohlen Betonsteinen vorgesehen.